1.
Das Antiquariat
Klittich – Pfankuch in Braunschweig, Theaterwall 17, versteigert als
Kommissionär durch Herrn Roger Klittich oder Dr. Karl Klittich als
Versteigerer im eigenen Namen und für Rechnung der Auftraggeber
(Einlieferer) auf Provisionsbasis. Zugrunde liegen die Aufträge der
Einlieferer (Kommittenden), die unbenannt bleiben. Die
Auftragsverhältnisse ergeben sich durch Angabe einer Kennzahl
(Einlieferer-Nummer), die in Klammern der Katalogaufnahme jeweils
angefügt ist. Eigenware ist ebenfalls gesondert gekennzeichnet. Die
Versteigerung ist freiwillig und öffentlich im Sinne der §§ 383 Abs. 3
und 474 Abs. 1 BGB.
2. Die
genannten Schätzpreise sind in EUR. Der Ausruf erfolgt in der Regel bei
ca. 2/3 des Schätzpreises, bei kleineren Objekten bei der Hälfte. Der
Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben
wird. Bei gleich hohen Geboten entscheidet das Los. Bei
Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird erneut ausgeboten. Der
Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen, wenn irrtümlich ein
rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist. Wird trotz
abgegebenem Gebot ein Zuschlag nicht erteilt, haftet die Firma Klittich
– Pfankuch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
3.
Der Versteigerer
behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen,
außerhalb der Reihenfolge anzubieten, zurückzuziehen oder unter
Vorbehalt zuzuschlagen, oder Gebote ohne weitere Begründung abzuweisen.
4. Der
Zuschlag verpflichtet den Bieter zur Abnahme und Empfangnahme der
ersteigerten Ware nach Beendigung der Auktion und zur sofortigen
Zahlung. Jede Versendung erfolgt auf seine Kosten. Rechnungen sind
zahlbar sofort nach Erhalt in bar, per Überweisung oder mit
bankbestätigtem Scheck.
5. Der
Käufer hat auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 15% zu zahlen sowie auf
die Summe von Zuschlag und Aufgeld die gesetzliche Mehrwertsteuer von
zur Zeit 7% bzw. 19%. Der ermäßigte Steuersatz von 7% gilt für Bücher,
Originalgrafiken etc. Objekte, für die der Mehrwertsteuersatz von 19%
entrichtet werden muss, sind durch eine # vor der Katalognummer
gekennzeichnet. Nur für diese mit # gekennzeichneten Nummern
können wir auf Wunsch auch die Differenzbesteuerung anwenden. Dann
bezahlt der Käufer auf den Zuschlag ein Aufgeld von 23%, hierin
ist die [nicht ausweisbare] Mehrwertsteuer von 19% für die
Versteigererprovision enthalten. Von der Mehrwertsteuer befreit (nur bei
Regelbesteuerung) sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer [Länder
außerhalb der EU], wenn wir den Versand durchführen. Das gilt auch
für Lieferungen an ausländische Antiquare und Kunsthändler im
Binnenverkehr der EU, wenn sie mit dem Auftrag ihre USt.-Ident. Nummer
angeben. Kunden aus Nicht-EU-Staaten erhalten die Mehrwertsteuer
vergütet, wenn sie den amtlichen Nachweis der Ausfuhr und die
Einfuhrbestätigung innerhalb von 8 Wochen vorlegen.
6. Das
Eigentum an der ersteigerten Ware geht erst nach Zahlung des vollen
Kaufpreises (Zuschlag + Aufgeld + Versandspesen + Mehrwertsteuer) auf
den Ersteigerer über, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der
zufälligen Verschlechterung jedoch schon mit Erteilung des Zuschlags an
den Erwerber. Ersteigerte Ware wird erst nach Zahlung des
Rechnungsbetrages ausgehändigt.
7. Bei
Zahlungsverzug haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden
Schäden. Die Firma Klittich – Pfankuch kann bei vierzehntägigem
Zahlungsverzug ohne jede weitere Fristsetzung den Zuschlag stornieren
oder statt Erfüllung des Kaufvertrages Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Sie kann dann den Gegenstand auf Kosten des
säumigen Ersteigerers noch einmal zur Versteigerung bringen, ohne dass
dieser Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlös hat. Bei einem
Mindererlös hat er aber für den Ausfall einzustehen.
8. Alle
zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung
zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind
gebraucht. Sie werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum
Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Die Katalogbeschreibungen sind keine
vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen
Sinne. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene Zustandsberichte
(Condition Reports) dienen nur der näheren Orientierung über den äußeren
Zustand des Objekts nach Einschätzung der Versteigerer und sind nicht
verbindlich. Reklamationen sollen unverzüglich geltend gemacht
werden, spätestens aber drei Wochen nach der Auktion, weil ab diesem
Zeitpunkt mit dem Einlieferer abgerechnet wird.
9. Die
Firma Klittich – Pfankuch übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit
sie ihre Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Sie verpflichtet sich jedoch,
wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen ihre
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen;
dabei beträgt die Verjährungsfrist zwölf Monate vom Zeitpunkt des
Zuschlags an. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers
erstattet das Auktionshaus Klittich – Pfankuch dem Erwerber den
Kaufpreis samt Aufgeld; ein darüber hinaus gehender Anspruch ist
ausgeschlossen. Weitere Voraussetzung ist die vorherige Rückgabe des
reklamierten Objektes im unveränderten Zustand.
10. Alle Aufträge,
die das Antiquariat Klittich – Pfankuch übernehmen soll, müssen
schriftlich und spätestens zwei Tage vor der Versteigerung bei ihm
vorliegen. Telefonische und telegrafische Aufträge müssen
schriftlich bestätigt werden. Übermittlungsfehler gehen zu Lasten des
Auftraggebers, ebenso Folgen verspäteten Eingangs. Die bei solchen
Aufträgen genannten Gebote gelten als Höchstgebot für den Zuschlag.
Aufgeld, Versandspesen und Mehrwertsteuer kommen noch hinzu.
[Versandspesen sind: Porto, Versicherung und Verpackung.] Dabei bemüht
sich die Firma Klittich – Pfankuch, schriftliche Gebote bestmöglich zu
erledigen, das heißt, Ihr Auftrag wird nach Möglichkeit zum Aufrufpreis
erledigt, wenn kein konkurrierender Auftrag vorliegt oder im Saal keine
Gegengebote abgegeben werden. Für Fehler bei der Auftragsbearbeitung
haftet das Antiquariat Klittich – Pfankuch bei fahrlässigem Verhalten
nur bis zur Höhe des jeweiligen Schätzpreises.
10a. Telefonisches
Mitbieten ist nur nach Vereinbarung mit dem Auktionshaus möglich. Die
Bedingungen teilen wir auf Anfrage mit. Die Vereinbarungen müssen 5
Tage vor der Auktion getroffen sein.
10b. Nachverkäufe
sind Teil der Versteigerung.
11. Erfüllungsort
und Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Braunschweig.
Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über
Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
12.
Sollte eine der
vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt
die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
13.
Mit
der Abgabe eines Gebotes oder Auftrages bestätigt der Bieter, von den
Versteigerungsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und diese
anzuerkennen.
Die Versteigerer: Roger Klittich, Dr. Karl Klittich
(Roger Klittich ist von der Stadt Braunschweig als Versteigerer
allgemein öffentlich bestellt und vereidigt; Dr. Karl Klittich ist von
der IHK Braunschweig als Versteigerer insbesondere für antiquarische
Objekte des Buchhandels (Bücher, Graphik und Autographen) öffentlich
bestellt und vereidigt)