1. Das Antiquariat Klittich –
Pfankuch in Braunschweig, Kleine Burg 12, versteigert als Kommissionär
durch Herrn Roger Klittich oder Dr. Karl Klittich als Versteigerer im
eigenen Namen und für Rechnung der Auftraggeber (Einlieferer) auf
Provisionsbasis. Zugrunde liegen die Aufträge der Einlieferer
(Kommittenden), die unbenannt bleiben. Die Auftragsverhältnisse ergeben
sich durch Angabe einer Kennzahl (Einlieferer-Nummer), die in Klammern
der Katalogaufnahme jeweils angefügt ist. Eigenware ist ebenfalls
gesondert gekennzeichnet. Die Versteigerung ist freiwillig und
öffentlich im Sinne der §§ 383 Abs. 3 und 474 Abs. 1 BGB.
2. Die genannten Schätzpreise sind
in EUR. Der Ausruf erfolgt in der Regel bei ca. 2/3 des Schätzpreises,
bei kleineren Objekten bei der Hälfte. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach
dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Bei gleich hohen
Geboten entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den
Zuschlag wird erneut ausgeboten. Der Versteigerer kann den Zuschlag
zurücknehmen, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot
übersehen worden ist. Wird trotz abgegebenem Gebot ein Zuschlag nicht
erteilt, haftet die Firma Klittich – Pfankuch nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
3. Der Versteigerer behält sich das
Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der
Reihenfolge anzubieten, zurückzuziehen oder unter Vorbehalt
zuzuschlagen, oder Gebote ohne weitere Begründung abzuweisen.
4. Der Zuschlag verpflichtet den
Bieter zur Abnahme und Empfangnahme der ersteigerten Ware nach
Beendigung der Auktion und zur sofortigen Zahlung. Jede Versendung
erfolgt auf seine Kosten. Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt in
bar, per Überweisung oder mit bankbestätigtem Scheck.
5. Der Käufer hat auf den
Zuschlagpreis ein Aufgeld von 15% zu zahlen sowie auf die Summe von
Zuschlag und Aufgeld die gesetzliche Mehrwertsteuer von zur Zeit 7% bzw.
19%. Der ermäßigte Steuersatz von 7% gilt für Bücher, Originalgrafiken
etc. Objekte, für die der Mehrwertsteuersatz von 19% entrichtet werden
muss, sind durch eine # vor der Katalognummer gekennzeichnet.
Nur für diese mit # gekennzeichneten Nummern können wir auf Wunsch
auch die Differenzbesteuerung anwenden. Dann bezahlt der Käufer auf den
Zuschlag ein Aufgeld von 23%, hierin ist die [nicht ausweisbare]
Mehrwertsteuer von 19% für die Versteigererprovision enthalten. Von der
Mehrwertsteuer befreit (nur bei Regelbesteuerung) sind
Ausfuhrlieferungen in Drittländer [Länder außerhalb der EU], wenn wir
den Versand durchführen. Das gilt auch für Lieferungen an
ausländische Antiquare und Kunsthändler im Binnenverkehr der EU, wenn
sie mit dem Auftrag ihre USt.-Ident. Nummer angeben. Kunden aus
Nicht-EU-Staaten erhalten die Mehrwertsteuer vergütet, wenn sie den
amtlichen Nachweis der Ausfuhr und die Einfuhrbestätigung innerhalb von
8 Wochen vorlegen.
6. Das Eigentum an der ersteigerten
Ware geht erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises (Zuschlag + Aufgeld +
Versandspesen + Mehrwertsteuer) auf den Ersteigerer über, die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung jedoch schon
mit Erteilung des Zuschlags an den Erwerber. Ersteigerte Ware wird erst
nach Zahlung des Rechnungsbetrages ausgehändigt.
7. Bei Zahlungsverzug haftet der
Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden. Die Firma Klittich –
Pfankuch kann bei vierzehntägigem Zahlungsverzug ohne jede weitere
Fristsetzung den Zuschlag stornieren oder statt Erfüllung des Kaufvertrages Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Sie kann dann den Gegenstand auf Kosten des
säumigen Ersteigerers noch einmal zur Versteigerung bringen, ohne dass
dieser Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlös hat. Bei einem
Mindererlös hat er aber für den Ausfall einzustehen.
8. Alle zur Versteigerung
gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen
Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Sie
werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des
Zuschlages befinden. Die Katalogbeschreibungen sind keine vertraglichen
Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Auf
Wunsch des Interessenten abgegebene Zustandsberichte (Condition Reports)
dienen nur der näheren Orientierung über den äußeren Zustand des Objekts
nach Einschätzung der Versteigerer und sind nicht verbindlich.
Reklamationen sollen unverzüglich geltend gemacht werden, spätestens
aber drei Wochen nach der Auktion, weil ab diesem Zeitpunkt mit dem
Einlieferer abgerechnet wird.
9. Die Firma Klittich – Pfankuch
übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit sie ihre
Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Sie verpflichtet sich jedoch, wegen
rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen ihre
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen;
dabei beträgt die Verjährungsfrist zwölf Monate vom Zeitpunkt des
Zuschlags an. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers
erstattet das Auktionshaus Klittich – Pfankuch dem Erwerber den
Kaufpreis samt Aufgeld; ein darüber hinaus gehender Anspruch ist
ausgeschlossen. Weitere Voraussetzung ist die vorherige Rückgabe des
reklamierten Objektes im unveränderten Zustand.
10. Aufträge, die das Antiquariat Klittich – Pfankuch
übernehmen soll, müssen schriftlich und spätestens zwei Tage vor der
Versteigerung bei ihm vorliegen. Telefonische und telegrafische Aufträge
müssen schriftlich bestätigt werden. Übermittlungsfehler gehen zu Lasten
des Auftraggebers, ebenso Folgen verspäteten Eingangs. Die bei
solchen Aufträgen genannten Gebote gelten als Höchstgebot für den
Zuschlag. Aufgeld, Versandspesen und Mehrwertsteuer kommen noch hinzu.
[Versandspesen sind: Porto, Versicherung und Verpackung.] Dabei bemüht
sich die Firma Klittich – Pfankuch, schriftliche Gebote bestmöglich zu
erledigen, das heißt, Ihr Auftrag wird nach Möglichkeit zum Aufrufpreis
erledigt, wenn kein konkurrierender Auftrag vorliegt oder im Saal keine
Gegengebote abgegeben werden. Für Fehler bei der Auftragsbearbeitung
haftet das Antiquariat Klittich – Pfankuch bei fahrlässigem Verhalten
nur bis zur Höhe des jeweiligen Schätzpreises.
10a. Telefonisches Mitbieten ist nur
nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auktionshaus möglich. Die
Bedingungen teilen wir auf Anfrage mit. Die Vereinbarungen müssen 5
Tage vor der Auktion getroffen sein.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den
kaufmännischen Verkehr ist Braunschweig.
Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über
Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
12. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen
ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen
davon unberührt.
13.
Mit der Abgabe eines Gebotes oder Auftrages bestätigt der Bieter,
von den Versteigerungsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und diese
anzuerkennen.
Die Versteigerer: Roger Klittich, Dr. Karl Klittich
(Roger Klittich ist von der Stadt Braunschweig als Versteigerer
allgemein öffentlich bestellt und vereidigt; Dr. Karl Klittich ist von
der IHK Braunschweig als Versteigerer insbesondere für antiquarische
Objekte des Buchhandels (Bücher, Graphik und Autographen) öffentlich
bestellt und vereidigt)